Die SPANISCHE INSS (SIP) - KARTE (Tarjeta Sanitaria - Tarjeta SIP)



Die autonome Regionen in Spanien haben alle einen eigenen Gesundheitsdienst (Servicio de Salud ). EU - Bürger, die permanent in Spanien wohnen und bei dem INSS registriert sind, haben das Recht zum Besitz und Gebrauch einer INSS - Karte. Das Recht besteht nicht für Personen die (noch) nicht im Rentenalter und auch nicht berufstätig sind. Diese müssen eine Privatversicherung abschließen. Wer eine INSS - Karte beantragen will, muss sich zuerst im Einwohnermeldeamt der Wohngemeinde registrieren lassen und ein certificado de empadronamiento beantragen. Zusätzlich benötigen Sie die Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.).

Das Recht auf Gesundheitsversorgung im Heimland muss mit einer gültigen EHIC - Karte nachgewiesen werden. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, dann gilt als Nachweis das E121-Formular. Dieser Nachweis ist erforderlich, weil die in Spanien entstandenen Kosten von dem Staat der Herkunft zurückgefordert werden. Es kann zusätzlich verlangt werden, dass Sie Ihren Reisepass oder entsprechende Kopien vorlegen müssen. Nehmen Sie bitte alle diese Dokumente zum zuständigen INSS - Büro mit. Die Adresse für das INSS-Büro finden Sie im Telefonbuch unter “Instituto Nacional de la Seguridad Social“. Die Õffnungszeiten sind von 9.00 bis 14.00 Uhr. Sie erhalten von dem INSS ein Formular, womit Sie auf dem Büro der Tesoria General de la Seguridad Social Ihre INSS - Karte abholen können. Hier erfahren Sie auch wer Ihr örtlich zuständiger Arzt ist.













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